4. Januar 2012

Was sich 2012 in der Krankenversicherung ändert

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Stethoskop auf Euro-Banknoten mit Euro-MünzenDas neue Jahr bringt Änderungen sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte. So können zwar weniger von der GKV zur PKV wechseln, dafür erhöht sich aber der maximale Arbeitgeberzuschuss.

Versicherungspflichtgrenze angehoben

Jedes Jahr werden die Rechengrößen für die Sozialversicherung abhängig von der Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Zum einen wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 44.550 Euro jährlich (2011) auf 45.900 Euro (2012) angehoben. Das bedeutet, dass das Einkommen von Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu der neuen BBG bei der Beitragsberechnung herangezogen wird. Einkommen, dass darüber hinaus geht, bleibt unberücksichtigt.

Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze, sondern auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt, wurde geändert. Sie beträgt 2012 50.850 Euro im Jahr, während es 2011 noch 49.500 Euro waren. Dies ist die Grenze, ab der man als Arbeitnehmer nicht mehr zur GKV verpflichtet ist und sich für die private Krankenversicherung entscheiden kann. Selbstständige und Freiberufler unterliegen dieser gesetzlichen Versicherungspflicht nicht.

Höherer Arbeitgeberzuschuss für PKV

Die neue Beitragsbemessungsgrenze hat nicht nur Auswirkungen auf gesetzlich Krankenversicherte. Auch für Kunden der privaten Krankenversicherung ist sie relevant. Denn nach ihr richtet sich der maximale Arbeitgeberzuschuss, mit dem ein Teil des PKV-Beitrags beglichen werden kann. Dies ist ein eindeutiger Vorteil für Angestellte oder Arbeiter mit einer privaten Krankenversicherung gegenüber privat versicherten Selbstständigen. Die Arbeitgeberzuschussgrenze 2012 beträgt mit monatlich 279,23 Euro 8,22 Euro mehr als noch 2011.

Unisex-Tarife kommen

Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 müssen die privaten Krankenversicherer sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2011 dürfen die Beiträge für eine Versicherung nicht mehr geschlechtsspezifisch berechnet werden. Somit dürfen die Tarife für Frauen und Männer bei gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen nicht unterschiedlich viel kosten. Generell würde das bedeuten, dass die private Krankenversicherung für Frauen günstiger wird, für Männer teurer, da die Gesundheitsrisiken beider Geschlechter gemeinsam bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden müssen. Experten rechnen allerdings mit einem allgemeinen Anstieg der PKV-Tarife durch das Unisex-Urteil.

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