29. Juli 2010

Tarife zur PKV-Beitragsreduzierung im Alter zuschussfähig

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Gesundheit wird nicht billiger. Erhöhter Beitragssatz, erweiterte Zusatzprämie und steigende Monatsprämien bei den privaten Krankenversicherungen greifen immer tiefer in die Taschen der Versicherten. Auch Kunden von PKV-Top-Tarifen sind betroffen: Die Ratingagentur Morgen & Morgen hat hier eine jährliche vierprozentige Beitragssteigerung innerhalb der letzten zehn Jahre herausgearbeitet.

Die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes erlaubt allerdings nicht nur eine bessere steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für AOK,  Allianz und Co. Sie mindert auch die Extra-Prämie, die privat Krankenversicherte im Rahmen des Ergänzungstarifs zur Beitragsreduzierung im Alter zahlen müssen. Kurz: Im Erwerbsleben mehr zahlen, ab dem 65 Lebensjahr die PKV-Monatsprämie stark reduzieren.

Extras bleiben außen vor

PKV-Kunden müssen zwar die Kosten für PKV-typische Luxuskomponenten aus dem steuerlich absetzbaren Betrag herausrechnen. Im Gegenzug fällt dafür die Begrenzung des Freibetrages weg. „Theoretisch, so schreibt das Wochenmagazin „Die Welt“ in ihrer Online-Ausgabe vom 29. Juli 2010, „können Beiträge für die gesamte Familie in jährlich fünfstelliger Höhe abgesetzt werden“.

Mehrkosten für Zusatztarif verringern

Doch das Bürgerentlastungsgesetz birgt noch einen weitere Vorteil für Privatversicherte: Im Rahmen der Sonderausgaben können Kunden eines sogenannten „Zusatztarifs zur Beitragsreduzierung“ die Mehrkosten (rund 10 bis 20 Prozent der aktuellen Prämie) steuerlich geltend machen. Zusätzlich beteiligt sich der Arbeitgeber bei Angestellten am finanziellen Mehraufwand. Ab dem Alter von 65 Jahren kann sich die Monatsprämie dann um einen gewünschten Betrag verringern: Prozentual (etwa 50, 80 oder 100 Prozent) oder absolut.

Ein Rechenbeispiel

Die Finanz- und Vermögensberatung MLP rechnet in der „Welt“ die Ersparnis für einen 35-jährigen Angestellten mit 80.000 Euro Jahreseinkommen und einem umfangreichen PKV-Tarif von 412 Euro monatlich vor. Wählt er eine 100-prozentige Beitragsentlas-tungskomponente mit Dynamik (siehe unten), fällt die Monatsprämie ab dem 65. Lebensjahr vollständig weg, während die Beiträge für den Ergänzungstarif weitergezahlt werden müssen. Mit der Komponente der 100-prozentigen Entlastung wird der Zusatztarif allerdings nicht gerade billig und verteuert die Krankenversicherung um 84 Euro brutto im Monat.

Arbeitgeberzuschuss voll ausschöpfen

Diese Mehrbelastung kann sich jedoch auf 31 Euro reduzieren. Von den 53 Euro Differenz übernimmt der Arbeitgeber einen Betrag von 42 Euro im Rahmen des Arbeitgeber-zuschusses, den der Angestellte durch seinen Volltarif noch nicht vollständig ausgeschöpft hat. Das sind im Jahr 2010 maximal 262,50 Euro und nie mehr als die Hälfte der PKV-Prämie. Den restlichen Anteil erhält er vom Fiskus im Rahmen der Sonderausgabe zurück.

Wichtig: Auf Dynamisierung achten

Die meisten namhaften Gesellschaften haben einen solchen Zusatztarif in ihrem Portfolio. Wer eine 50-prozentige Entlastung im Alter wählt, bekommt die Hälfte jedoch nur auf die Prämie erlassen, die er bei Abschluss des Ergänzungstarifs bezahlt hat und sehr viel niedriger sind als im Alter von 65  Jahren – die Beiträge steigen jedoch erfahrungsgemäß mit fortschreitender Vertragslaufzeit an. Abhilfe schafft dahingehend eine eingebaute Dynamisierungskomponente, damit der Versicherte im Alter nicht auf den Beitragssteigerungen sitzen bleibt. Nachteil: Die Ergänzungsprämie erhöht sich regelmäßig leicht – und zwar parallel bzw. prozentual zur Prämie der übrigen Vollversicherung.

Prämienbeispiel für einen 32-jährigen männlichen Angestellten: Der Esprit X vom Deutschen Ring mit einem Gesamtbeitrag von 309,43 Euro beinhaltet 30,60 Euro für die Beitragsreduzierung im Alter. Wünscht der Kunde eine Beitragsreduzierung von 180 Euro, wird die Grundprämie von 1,70 Euro mit 18 multipliziert. In Zehnerschritten kann die Tarifstufe erhöht oder verringert werden. Die Prämie verläuft nicht automatisch dynamisch, kann aber auf Wunsch des Kunden angepasst werden. Maximal lässt sich im BSA eine 100-prozentige Beitragsreduzierung absichern.

Prämienbeispiel für einen 32-jährigen männlichen Angestellten: Der HanseMerkur-Tarif KVE kostet 217,20 Euro (600 Euro SB) inklusive dem beitragsreduzierenden MBZ in Höhe von 31,80 Euro. Wählt der Versicherte die Tarifstufe 15 reduziert sich sein Beitrag um 150 Euro im Alter (Berechnung: 15 mal 2,12 Euro = 31,80 Euro). Maximal können 50 Prozent des Beitrages reduziert werden. Die Prämie verläuft nicht automatisch dynamisch, kann aber auf Wunsch des Kunden angepasst werden.

Langfristige Treue notwendig

Risiko: Versicherte sollten sich bei Abschluss des Tarifes sicher sein, dass sie auch im Alter Kunde der Gesellschaft bleiben möchten. Denn wechselt man die PKV, bleibt das Ersparte beim alten Versicherer. Also doch lieber 20 Euro pro Monat unters Kopfkissen legen? Eher nicht, denn ein Nachteil besteht darin, dass der Zinsertrag für Sparverträge der Abgeltungssteuer unterliegt – die Prämie für den Zusatztarif hingegen nicht.

Weiteres Risiko, das wiederum nicht im Handlungsspielraum des Versicherten liegt: Der Eintritt der Versicherungspflicht und damit verbunden der Wechsel in die GKV. In dem Fall können die eingezahlten Beiträge in ein beitragsfreies Krankenhaustagegeld umgewandelt werden. Das bieten allerdings nur wenige Gesellschaften an.

2 Kommentare zu “Tarife zur PKV-Beitragsreduzierung im Alter zuschussfähig”

  1. Anni Becker schrieb: 7. Oktober 2011 um 20:23

    Ich bin 65 Jahre alt und habe im Jahre 2001 eine Zusaetzversicherung für die Beitragsredktuion im Alter abgeschlossen, die mit Erreichung des 65. Lebensjahres in Kraft tritt. Der Reduktionsbetrag beträgt € 102,26; dafür habe ich eine Prämie von € 61,97 zu zahlen.

    Ich bin davon ausgegangen, dass die monatlich zu zahlende Prämie bei Inkrafttreten der Versicherungsleistung entfällt, denn die PKV hat ja ind er Zwischenzeit ca. 17.000 Euro Prämie kassiert, die sie sicher gewinnbringend anlegen konnte und daraus nun die Beitragsreduktion finaniert würde. Wenn ich nun den Beitrag auch weiterhin zahlen muss, beträgt die effektive Beitragsreduktion nur € 41,19 und die PKV macht ein Riesengeschäft. Würde ich z.B. 70 Jahre alt, läge der Gwinn bei ca.€ 16.000; bei 80 jahre wären es noch ca. € 14.000 und bei 90 Jahre immerhin noch ca. € 12.000. Das kann doch nicht legal sein.

  2. Harald schrieb: 10. Januar 2012 um 14:27

    wenn man etwas macht, weil man davon ausgeht, dass…. ist schon zum scheitern verurteilt. Natürlich ist das völlig legal… Die Beitragsreduktion von 41,19 EUR sind Ihr Zinsgewinn. Dachten Sie, das gibt es umsonst? Sie sind ja auch erst im Jahre 2001 (also mit 55 (!) Jahren in das Programm eingestiegen. SOwas rechnet sich in der Regel nicht. Sie sind etweder schlecht beraten worden oder haben auf eingene Faust gehandelt?

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