Gut für PKV-Anwärter in Warteschleife: JAEG fällt im Jahr 2011 | news.private-krankenversicherung.de
8. März 2010

Gut für PKV-Anwärter in Warteschleife: JAEG fällt im Jahr 2011

Erstmals seit 1949 sanken im vergangenen Jahr die Bruttolöhne, und zwar von 27.751 Euro im Jahr 2008 auf 27.648 Euro im Jahr 2009. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland erwirtschaftete demzufolge aufgrund der Weltwirtschaftskrise durchschnittlich 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr – mit beträchtlichen Ausmaß auf die Einkommensgrenzen, die in der Sozialversicherung gelten: Neben der Beitragsbemessungsgrenze sinkt damnach auch die Bruttojahresentgeltgrenze (JAEG) und sorgt damit für einen erleichterten Wechsel für Angestellte in die private Krankenversicherung, berichtet das Handelsblatt in der Online-Ausgabe vom 8. März 2010.

Das neue Minus bei der Rechengröße, die der Bundesregierung zur jährlichen Neuberechnung GKV-Beitragsbemessungsgrenze dient, bewirkt insgesamt eine finanzielle Entlastung von 67,50 Euro für gutverdienende Angestellte und ihre Arbeitgeber pro Jahr. Gesetzlich Krankenversicherte müssen dann nach dem (derzeit gültigen) Beitragssatz von 14,9 Prozent nur noch Krankenversicherungsbeiträge auf maximal 3.295 Euro ihrs Bruttomonatslohns zahlen – und sparen damit im Jahr 35,55 Euro (7,9 Prozent). In diesem Zuge sinken auch die Lohnnebenkosten und bescheren somit Arbeitgebern eine Entlastung von 31,95 Euro (7 Prozent).

Ein weiterer Vorteil für Besserverdiener, die sich privat krankenversichern möchten, winkt in Form einer niedrigeren Versicherungspflichtgrenze. Während freiwillig Versicherte im Jahr 2010 noch ein Jahresgehalt von 49.950 Euro für die vergangenen drei Jahren vorweisen müssen, wird der Zugang im Jahr 2011 vermutlich sogar in zweierlei Hinsicht vereinfacht. Zum einen könnte im Rahmen der neuen Gesundheitsreform die Drei-Jahres-Regelung auf ein Jahr verkürzt werden. Zum anderen müssen Arbeitnehmer dann nur noch ein Überschreiten von 49.500 Euro in der gesetzlich vorgegebenen Frist (12 oder 36 Monate) überschreiten. Im Jahr 2010 müssen gesetzlich Versicherte noch 49.950 Euro in den letzten drei Jahren verdient haben, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.

Beitragsbemessungsgrenze für 2010 und 2011 (unverbindlich):

  • alt: 45.000 Euro (jährlich) oder 3.750 Euro (monatlich)
  • neu: 44.550 Euro (jährlich) oder 3.712,5 Euro (monatlich)

Versicherungspflichtgrenze für 2010 und 2011 (unverbindlich):

  • alt: 49.950 Euro (jährlich) oder 4.162,50 Euro (monatlich)
  • neu: 49.500 Euro (jährlich) oder 4.125 Euro (monatlich)

Entsprechend weniger Finanzmittel fließen dann allerdings auch in den Gesundheitsfonds. Die rund drei Millionen Gutverdiener verursachen durch ihre finanzielle Entlastung gleichzeitig einen Verlust in Höhe von 200 Millionen Euro.

5 Kommentare zu “Gut für PKV-Anwärter in Warteschleife: JAEG fällt im Jahr 2011”

  1. Harald Gran schrieb: 9. März 2010 um 21:09

    Hallo,

    kann es sein, dass in den von Ihnen hier aufgeführten Berechnungen massive Rechenfehler vorliegen?? :-)

  2. D.Zimmerschitt schrieb: 9. März 2010 um 21:41

    Die Rechnung wurde nach der Rechenformel durchgeführt, nach der die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung jährlich neu berechnet. Bitte präzisieren!

  3. Pascal Verbracken schrieb: 10. März 2010 um 22:36

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    positiv ist sicherlich, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die JAEG ab 2011 nur noch einmalig überschritten werden muss, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. In 2010 jedoch muss nicht die Grenze von 49.950€ p.a. in den letzten drei Jahren überschritten werden um sich privat versichern zu dürfen, sondern die in den vergangenen Jahren jeweils gültige JAEG ( richtig ist: diese liegt in 2010 bei 49.950€, in den vergangenen Jahren jedoch jeweils niedriger ). Die Berechnungsgrundlage der Bundesregierung mag bislang, so wie von Ihnen erläutert, stimmen. Für die Zukunft gibt es hier keine Garantie.
    Mit freundlichen Grüßen Pascal Verbracken

  4. Benjamin Eylers schrieb: 27. Mai 2010 um 14:33

    Die Rechnung für die Beitragsbemessungsgrenze ist falsch:

    Im Artikel steht:
    - alt: 40.000 Euro (jährlich) oder 3.750 Euro (monatlich)
    - neu: 39.550 (jährlich) oder 3.295 Euro (monatlich)

    Korrekt ist:
    - alt: 45.000 Euro (jährlich)oder 3.750 (monatlich)
    - neu: 44.550 Euro (jährlich) oder 3.712,5 Euro (monatlich)

    Des Weiteren ist anzumerken, dass die Zahlen für 2011 noch nicht veröffentlicht und damit nicht verbindlich sind!!!

  5. C.Paul schrieb: 27. Mai 2010 um 16:23

    Hallo Herr Eylers,

    wir haben uns in unseren Berechnungen auf das Handelsblatt verlassen. Da dort der gleiche Fehler angemerkt wurde, haben wir selbst nachgerechnet. Vielen Dank für Ihren Hinweis!

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