Die SDK bietet zwei neue Tarifbausteine an
Die Süddeutsche Krankenversicherung bietet ein generationsübergreifendes Tarifwerk. Alte Tarife werden dabei nicht geschlossen und sorgen daher für einen kontinuierlichen Neuzugang durch junge und gesunde Beitragszahler sowie für eine gesunde Risikomischung. Keine Neuauflage – kein Innovation? Falsch! Denn die in Bayern ansässige private Krankenversicherung verbindet Tradition mit Fortschritt und erweiterte daher zum Ende letzten Jahres ihren FLEXOprivat-Tarif für Angestellte und Selbständige um zwei Bausteine – jeweils für den ambulanten sowie für den Zahnbereich.
Vorsorge mit Großbuchstaben – ohne Einfluss auf die Beitragsrückerstattung
Die beiden Bausteine unterscheiden sich dabei nicht in ihrer Leistung, sondern in der Höhe ihrer jährlichen Selbstbeteiligung. Im Tarifbaustein A210 zahlen Kunden jährlich einen Selbstbehalt von 1000 Euro, im A220 2000 Euro. Inhaltlich profitieren Kunden insbesondere von den neuen Vorsorge-Schwerpunkt: Neben der Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung können Kunden alle vier Jahre die Kosten für einen allgemeinen Vorsorge-Check im Wert von 750 Euro bei ihrer Gesellschaft geltend machen. Auch die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung trägt zur Besonderheit dieses Bausteins bei. Beide Leistungen gefährdet den Anspruch auf Beitragsrückerstattung, die im Jahr 2009 drei Monatsprämien betrug, nicht.
Besonderheiten in der Gebührenerstattung – die Dread-Disease-Komponente
Während im Normalfall alle medizinischen Behandlungen zum Regelhöchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung erstattet werden, sieht der Baustein im Falle einer ernsten Erkrankung eine Umstellung auf den Höchstsatz vor, um seinen Kunden die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Zu den festgelegte Krankheiten dieser Dread-Disease-Klausel gehören bösartige Tumore, Leukämie, Niereninsuffizienz, multiple Sklerose, Implantierung von Spenderorganen, HIV-Infektion, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Besonderheiten des ambulanten Tarifs
Weitere Highlights des A210 bestehen beispielsweise in der Kostenerstattung für homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Medizin. Brillen- und Kontaktlinsenträger können außerdem alle zwei Jahre eine Rechnung für ihre Sehhilfen in Höhe von 150 einreichen … eine Klausel, die vielleicht gar nicht mehr benötigt wird, wenn fehlsichtige Kunden von der einmaligen Kostenerstattung für eine Laserbehandlung von 500 Euro pro Auge geltend gemacht haben (Lasik-OP).
Kinderwunschbehandlung
In beiden Modulen werden darüber hinaus 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung erstattet. Das gilt für bis zu 6 Inseminationszyklen sowie entweder bis zu 3 Versuche nach der In-vitro-Fertilisation oder bis zu 3 Versuche. Paare müssen dabei nicht verheiratet sein, sondern lediglich ein einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Im Zahnbereich
Im Zahnbereich können Interessierte zwischen einer 50-prozentigen (Z 250) oder einer 60-prozentigen (Z 260) Kostenerstattung wählen. Die Leistungen für Zahnbehandlung (100 Prozent) sowie für Kieferorthopädie (100 Prozent, sofern die Behandlung vor dem 18.Lebensjahr begonnen wurde) gleich. In der Kostenerstattung können Kunden des Z 250 zum Regelhöchstsatz abrechnen, im etwas hochwertigeren Z 260 dagegen zum Höchstsatz.
Preislich ergibt sich nahezu kein Unterschied zwischen den beiden Kombinationen:
- A 210 (Selbstbeteiligung: 1.000 Euro) – S 102 (stationär – Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung) und Z 250 (einfacher Zahn-Tarif)
- Ein angestellter Mann mit einem Eintrittsalter von 30 Jahren zahlt eine Gesamtprämie von 253,75 €
- Die einzelnen Kosten im einzelnen betragen: A 210 = 67,03 € – S 102 = 119,37 € – Z 250 = 27,90 € – inklusive Pflegepflichtversicherung von 18,02 € und Vorsorgezuschlag von 21,43 €
- A 220 (SB: 2.000 Euro) – S 102 und Z 260 (höherwertige Leistungen bei Zahnersatz)
- Ein Mann mit einem Eintrittsalter von 30 Jahren zahlt eine Gesamtprämie von 237,51 €
- Die einzelnen Kosten im einzelnen betragen: A 220 =46,11 € – S 102 = 119,37 € – Z 650 = 34,05 € – inklusive Pflegepflichtversicherung von 18,02 € und Vorsorgezuschlag von 19,96 €
Eine 30-jährige angestellte Frau bezahlt:
- einen Gesamtbetrag von 274,54 €
- A 210 (76,69 €) – S 102 (114,23 €) – Z 250 (42,28 €) – inklusive Pflegepflichtversicherung: 18,02 € und Vorsorgezuschlag von 21,43
- oder einen Gesamtbetrag von 255,96 €
- A 220 (50,52 €) – S 102 (114,23 €) – Z 260 (51,56 €) – inklusive Pflegepflichtversicherung: 18,02 € und Vorsorgezuschlag von 21,63 €
Zum Vergleich: Für eine angestellte Frau mit Eintrittsalter von 33 Jahren kostet diese Modulkombination insgesamt monatlich 288,89 € in der Beispielkombination mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung oder 269,78 € mit einer Selbstbeteiligung von 2.000 Euro.

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