Gesundheitsprämie im Anmarsch – wer profitiert und wer verliert? | news.private-krankenversicherung.de
3. März 2010

Gesundheitsprämie im Anmarsch – wer profitiert und wer verliert?

Die Vorbereitungen zur Einführung der Gesundheitsprämie stehen zwar noch in den Startlöchern. Einen Namen hat sie dennoch schon gemacht – oder sogar zwei. Die Benutzung des Begriffs spiegelt die gespaltene Haltung der Bürger und Politiker wider: Gesundheitsprämie sagen die Befürworter, Kopfpauschale ihre Gegner und spielen damit gerne auf das sprachlich benachbarte Konzept des ‘Kopfgeld’ an – so sieht es zumindest die FAZ. Zeit, Fazit zu ziehen über die Pros und Contras dieses revolutionären Finanzierungskonzeptes der gesetzlichen Krankenversicherung.

Opposition und CSU beschwören den Untergang des Solidarprinzips im deutschen Gesundheitssystem herbei. Dies geschah vor allem kürzlich mittels einer Hochrechnung, die den Spitzensteuersatz für Spitzenverdiener nach Einführung der steuergestützten Prämie auf 70 bis 100 Prozent treiben sollte. Denn es würde eine gigantische Summe von 35 Milliarden Euro für den Sozialausgleich benötigt.

Augenwischerei zum Zweck der Panikmache? So sehen das die Verteidiger der Prämie. Nach ihrer Ansicht ließe sich hier sogar langfristig Sparpotenzial ausmachen und das hochverschuldete deutsche Gesundheitswesen aus dem Loch der tiefroten Zahlen holen – inklusive Sozialausgleich. Allerdings existiert bislang noch keine beweiskräftige politische Grundlage für eine solche kühne These.

Fest steht dagegen, dass der Arbeitgeber künfitg nicht mehr als sieben Prozent des Bruttoentgelts zur Krankenversicherung seines Mitarbeiters bezahlen muss, auch wenn die Gesundheitkostensteigen. Fest steht ebenfalls, dass die Kopfprämie eingeführt wird – Datum jedoch unbekannt.

Einheitspauschale statt einheitlicher Beitragssatz – was ist daran gerecht? Zunächst gar nichts, denn der Ausgleich zwischen Arm und Reich wäre verschwunden. Mit einem Sozialausgleich im Steuerbereich schafft man dagegen noch weitreichendere Gerechtigkeit, da sie auch weitere Einkünfte berücksichtigt, die zur Finanzierung des Gesundheitswesens herangezogen werden – jenseits von Lohn und Gehalt.

Es profitiert, wer viel verdient und keine weiteren Einnahmen besitzt. Das Nachsehen hat, wer seinen Lebensunterhalt aus weitgehend nicht beitrags- jedoch steuerpflichtigen Einnahmen – nach derzeitigem Recht – bestreitet. Der ehemalige Landwirt mit großen verpachteten Grünflächen, der Eigentümer von Mietimmobilien oder Erben. Auch privat Krankenversicherte steuern dann mit ihren Einkünften zur Finanzierung der gesetzlichen Kassen bei.

Bislang galt: Wer nur einen geringen Beitrag durch Arbeit zum Gesundheitswesen leistet, erhält nicht bloß gleiche gesundheitliche Leistungen wie alle anderen. Sein niedrigerer Beitrag muss durch einen Besserverdiener quasi kompensiert werden. Ist Ersterer ein reiner Geringverdiener, erhält er künftig einen Sozialausgleich. Hat er zudem Einnahmen aus Miete oder Zinsen, zahlt er auch damit mittels Steuern in den Gesundheitstopf und in den Sozialausgleich hinein.

Abkoppelung vom Arbeitslohn …

… warum? Weil mit höherem Lohn nicht automatisch höhere Beiträge zur Gesundheit geleistet werden, wenn alle eine Pauschalprämie zahlen, die sich nicht am Arbeitsentgelt orientiert. Mit höheren Löhnen steigt allerdings die geleisteten Steuerabgaben – und die tragen dann zur Deckung der Krankenversicherungskosten bei.

Zu Geburtsstunde der Prämie dürfte zunächst nicht mit einer finanziellen Erleichterung gerechnet werden. Positiv wird von der FAZ allerdings die Tatsache bewertet, dass dadurch ein Wettbewerb zwischen den Kassen angefacht wird. Denn die Prämie wird nur am Anfang pauschal sein. Eine Prämienerhebung kann kassenspezifisch nach Bedarf erhoben werden. Wer mit den Einnahmen nicht zurecht kommt, kann von seinen Mitgliedern dann auch mehr verlangen.

Der Risikostrukturausgleich bleibt, der einheitliche Beitragssatz fällt weg. Verlangt eine Kasse hohe Prämien und bietet schlechte Leistungen, laufen ihr, plakativ gesprochen, die Mitglieder davon. Ein Antrieb Leistungsverbesserung soll in diesem Zuge ebenfalls bewirkt werden. Derzeit stellen die Vorgaben des Sozialgesetzbuches dahingehend noch eine deutliche Beschränkung dar, die aber zunehmend auf Druck der Kassen – so wird es gewünscht – aufgeweicht werden soll.

Einen weiteren Bonus der Gesundheitsprämie lässt sich nicht nur im Kassen-Wettbewerbsdruck, sondern auch in ihrem Vorsorgepotenzial vermuten. Denn würde hier Kapitalstock angespart, könnte sich dieser als prophylaktisches Element verwendet werden, um die steigenden Kosten einer alternden Gesellschaft zu bekämpfen. Die Grenzen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung werden dadurch immer fließender.

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