4. August 2011

PKV-Nichtzahler: Kündigung bei Beitragsverzug?

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PKV-BeitragEs kommt vor, dass sich die finanzielle Lage privat Krankenversicherter zum Negativen ändert. Doch was passiert, wenn man die PKV-Beiträge nicht mehr gezahlt werden können? Ist dann die Kündigung sicher?

88.500 Nichtzahler, die mindestens sechs Monate lang keinen Beitrag gezahlt haben, zählte der Verband der privaten Krankenversicherung im November 2010, wie aus dem aktuellen „Rechenschaftsbericht der privaten Krankenversicherung 2010“ des Verbands hervorgeht. Trotz der Beitragsrückstände werden medizinische Behandlungen bezahlt, was zulasten der zahlenden PKV-Mitglieder geht.

Vorher war der Sozialstaat zuständig

Je mehr Nichtzahler eine Versicherungsgesellschaft hat, desto ist höher die Belastung der Versicherung und folglich auch der übrigen PKV-Mitglieder. Denn Leistungen für Beitragssäumige müssen ausgeglichen werden, und zwar aus den Beitragsmitteln der übrigen Mitglieder. Der PKV-Verband kritisiert aber in seinem Bericht: „Damit werden Privatversicherte für Leistungen herangezogen, für deren Erfüllung eigentlich der Sozialstaat zuständig ist“.

Im Rahmen der Gesundheitsreform ist 2007 das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) in Kraft getreten. Seitdem muss die private Krankenversicherung Leistungen zahlen, für die vorher die Sozialhilfeträger aufgekommen sind.

Um die Gesellschaften und die weiterhin zahlenden PKV-Kunden zu entlasten, strebt der PKV-Verband, wie im Rechenschaftsbericht hervorgehoben, eine entsprechende Gesetzesänderung an. Wer dann seine Beitrage nicht mehr entrichten kann, soll aber auf die Erstattung von Behandlungskosten nicht verzichten müssen.

Kein „Rausschmiss“ aus der PKV

Seit 2007 können Versicherte, die über eine längere Zeit keine Beträge gezahlt haben, nicht mehr von der privaten Krankenversicherung gekündigt werden. Dafür sorgt das GKV-WSG. Ein „Rausschmiss“ ist also nicht möglich.

Wurden für zwei Monate keine Beiträge beglichen, schickt die Versicherung eine Mahnung. Zahlt der privat Versicherte dann immer noch nicht, besteht für den Versicherer noch die eingeschränkte Leistungspflicht (ELP). Es werden also nicht mehr alle Behandlungskosten übernommen.

Versicherte können sich aber bei schwieriger Finanzlage an ihren Versicherer wenden und beispielsweise eine Ratenzahlung oder einen Tarifwechsel vereinbaren. Denn manchmal gibt es einen günstigeren Tarif, dessen Beitrag im Rahmen des Möglichen liegt. Alternativ bliebe dann nur noch der Basistarif. Denn ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur selten möglich.

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