4. September 2010

Neuer Continentale-Tarif: 20 Euro Selbstbehalt pro Fall

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Zehn Euro Eigenanteil müssen Kunden des Economy-Tarif zuzahlen, wenn sie zum Arzt gehen – eine Tarifregelung, die bislang einmalig in Vertragswerken der privaten Kranken- versicherung ist. Pünktlich zum geplanten Ende der Drei-Jahres-Regelung bringt die Conti- nentale am ersten September einen Tarif auf den Markt, der eine fallbezogene Eigenbetei- ligung von 20 Euro vorsieht und trotzdem geringfügig teurer ist als der Economy. Wo liegen seine Vorteile?

Die 20-Euro-Pauschale wird fällig:

  • pro Arzt-, Zahnarzt-, Heilpraktikerbesuch/ Behandlungstag oder Psychotherapiesitzung
  • pro Arzneimittel (außer Generika)
  • pro Heilmittelanwendung
  • pro Tag einer stationären Behandlung (maximal 14 Tage je Aufenthalt)
  • pro Hilfsmittel beträgt die SB 50 Euro (offener Hilfsmittelkatalog)
  • bei Transportkosten: Pro Fahrt müssen 20 Euro dazu gezahlt werden
  • pro Vorsorgeuntersuchung
  • pro Impfungen nach STIKO

Alternative Medizin

Auch heilpraktische und Naturheilverfahren sind im Comfort-Tarif mitversichert und werden zwar zu 100 Prozent erstattet, allerdings nur bis zu den Mindestsätzen der Gebühren- ordnung für Heilpraktiker und der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern. Rechnet der Heilpraktiker beispielsweise bis zum Höchstsatz innerhalb der zulässigen Gebührenspanne ab, muss der Patient den Rest der Rechnung selbst begleichen. Dem tariflichen Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren entsprechend können Continentale-Kunden zusätzlich zu den Leistungen aus dem GebüH 85 folgende Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen:

Akupressur, Akupunkturmassage, Bach-Blüten-Therapie, Bioresonanztherapie, Blutsedi- mentationstest, Clusterdiagnostik, Colon-Hydro-Therapie, CO2-Quellgastherapie, Eigen- blutbehandlung nachGarthe/mit UVB, Elektrohauttest (EHT), Farblichttherapie/Farbpunktur , Fußreflexzonentherapie,  Haarmineralanalyse, Harnschau traditionell, HLB-Bradford-Bluttest, Kaelin-Test, Kinesiologie und TFH Laser-Akupunktur, Laser-Therapie (Soft-Laser und Mid-Power-Laser), Matrixregenerationstherapie, Mora-Therapie, Ohrkerzenbehandlung, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, Stoffwechselregulation mit STT, Spenglersan-Test, Terminalpunktdiagnostik und Thermoregulationsdiagnostik

Was kostet der Comfort für Mann und Frau mit stationärer Ergänzung?

Da der Klinik-Tarifbaustein im Comfort nur Regelleistungen vorsieht, fällt im Krankenhaus der Privatpatienten-Status weg. Kunden haben allerdings die Option, den SGII2/100 für Wahlleistungen wie Zwei-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung abzuschließen.

Der Monatsbeitrag für das Tarifwerk liegt mit dieser Zusatzkomponente bei 243,58 Euro für einen Mann, der sich im Alter von 33 Jahren im Comfort versichert und bei 311,74 Euro für eine gleichaltrige Frau. Wer bereits im Alter von 28 Jahren in die PKV eintritt, zahlt als Frau 283,43 Euro und als Mann 219,07 Euro (jeweils ohne einen möglichen individuellen Risikozuschlag!).

Vergleich Comfort und Economy – was ist günstiger?

Wer im Krankenhaus auf die klassischen Mehrleistungen des Privatpatienten verzichtet, zahlt im reinen Comfort-Kompakttarif ohne stationäre Ergänzung:

  • Frau 28 Jahre: 250,08 Euro
  • Mann 28 Jahre: 190,14 Euro
  • Frau 33 Jahre: 273,77 Euro
  • Mann 33 Jahre: 208,97 Euro

Der Economy mit 10 Euro fallbezogenem Eigenanteil kostet monatlich:

  • Frau 28 Jahre: 245,40 Euro
  • Mann 28 Jahre: 174,98 Euro
  • Frau 33 Jahre: 268,30 Euro
  • Mann 33 Jahre: 195,90 Euro

Fazit: Preislich liegt der alte Economy-Tarif (zehn Euro) insgesamt günstiger als der neue Comfort (20 Euro). Dieser bietet dafür auch einen größeren Leistungsumfang.

  • Im Zahnbereich erstattet der Economy nur 60 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie, der Comfort dagegen 80 Prozent. Unterschiede auch bei der Zahnstaffel: Der Economy erlaubt pro Jahr nur eine Kostenerstattung von 3.000 Euro je Kalenderjahr. Im Comfort bekommt der Kunde im ersten Kalenderjahr insgesamt 1.000 Euro für Krone, Implantat, Zahnspange und Co. Im 5. Kalenderjahr insgesamt 5.000 Euro und erst ab dem 6. Kalenderjahr kann er Rechnungen von insgesamt 10.000 Euro einreichen.
  • Im Psychotherapiebereich bekommt der Comfort-Kunde maximal 30 sitzungen, im Economy-Tarif höchstens 20 Sitzungen pro Kalenderjahr zu 100 Prozent erstattet.
  • Im Sehhilfenbereich kann der Economy-Kunde alle zwei Jahre maximal 200 Euro für Brillengläser, -gestelle oder Kontaktlinsen abrechnen. Der Comfort-Tarif erstattet die Gesellschaft einen Betrag von 300 Euro für den gleichen Zeitraum.
  • Auch die Kostenerstattung fällt unterschiedlich hoch aus: Im Economy werden Arzt- und Krankenhausrechnungen nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) der GOÄ/GOZ erstattet. Rechnet der Arzt allerdings bis zum Höchstsatz (bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet ) ab, bleibt ein Eigenanteil übrig. Kunden des Comfort-Tarifs bekommen alle Aufwendungen bis zum 3,5-fachen Satz erstattet.

Keine Kommentare zu “Neuer Continentale-Tarif: 20 Euro Selbstbehalt pro Fall”

  1. helmut schrieb: 20. Januar 2012 um 12:41

    “Kunden des Comfort-Tarifs bekommen alle Aufwendungen bis zum 3,5-fachen Satz erstattet.”
    Diese Information ist nicht korrekt. In beiden Tarifen sind die Wortlaute der entsprechenden Bedingungen identisch.

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