Krankenversicherung auch an Silvester unverzichtbar
Nach der stillen Nacht folgt die laute, von Feuerwerk erleuchtete Nacht. Bei Verletzungen durch Blindgänger und anderen Gesundheitsschäden durch Feuerwerk an Silvester leistet die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Trotz sorgfältiger Handhabe von Raketen oder Böllern kann es hin und wieder zu Verbrennungen und Verletzungen an den Händen kommen. Auch Augen und Ohren sind in der Silvesternacht wieder stark gefährdet. Explodiert ein Knaller in unmittelbarer Nähe, hat der eine oder andere einen Gehörschaden zu beklagen. Muss dann ein Arzt aufgesucht werden, kommen sowohl gesetzliche Krankenkasse als auch private Krankenversicherung für die Heilbehandlungskosten auf.
Ob die Krankenversicherung zahlt, hängt allerdings davon ab, ob jemand anderen den Schaden zu verantworten hat und dann dessen Haftpflichtversicherung oder er selbst für die Kosten zahlen muss. Trägt man durch die Feuerwerkskörper einen dauerhaften Schaden davon, hilft nicht nur die Krankenversicherung. Besser ist es, sich dann auf eine private Unfallversicherung verlassen zu können.
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