Keine Angst vor Hartz IV und private Krankenversicherung

Arbeitslos und teurer privater Krankenversicherungsvertrag – geht das? Früher erfolgte eine automatische Rückstufung in die gesetzliche Krankenkasse, wenn Sozialhilfe beantragt werden musste. Im Jahr 2009 hat sich diesbezüglich einiges geändert und im Zuge dessen kann sich nur noch der oder diejenige bei Eintritt von Arbeitslosigkeit gesetzlich versichern, der auch der GKV zuzuordnen ist. In diesem Falle bezahlt das Amt die GKV-Beiträge. Wie Sie dennoch im Falle von Hilfebedürftigkeit einen Rückkehr in die gesetzliche Kasse bewirken können und was Privatversicherte beachten müssen, haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt.
Urteil zur vollen Übernahme noch ungültig
In zwei Eilverfahren des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg im Juni/Juli diesen Jahres wurde die bisherige Regelung des gedeckelten Zuschusses durch die Sozialbehörde aufgehoben und durch eine volle Kostenerstattung ersetzt. Theoretisch bedeutet dies, dass nun die gesamten Beiträge zur privaten Krankenversicherung vom Arbeitsamt übernommen werden müssen. Davor mussten Arbeitslose den Differenzbetrag zwischen tatsächlichen Kosten (zum Basistarif) und Zuschuss selbst übernehmen.
Allerdings: Das Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Kläger in Revision gegangen ist. In nächster Instanz wird das Bundessozialgericht, in letzter sogar das Bundesverfassungsge-richt entscheiden und somit dahin müssen Hilfebedürftige weiterhin die Differenz zwischen gesetzlichem Kassenbeitrag von 130 Euro und halbiertem Basistarif von 285 Euro aus eigener Tasche finanzieren.
Wichtig: Rechtzeitige Kündigung
Die Seite www.erwerbslos.de gibt Tipps, wie eine finanzielle Schieflage durch zu hohe Versicherungsbeiträge vermieden werden kann. Ist beispielsweise absehbar, dass eine Erwerbslosigkeit ins Haus steht, sollte man sich erkundigen, ob der private Krankenver-sicherungsvertrag vorher gekündigt werden kann. Ein Wechsel in die gesetzliche Kranken-versicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Antragsteller am Tag vor Inanspruchnahme von Hartz IV noch Mitglied einer privaten Krankenversicherung war. Hat man seinen Vertrag unter Einhaltung der meist Drei-Monats-Frist gekündigt, kann während des Bezuges von ALG-II in eine gesetzliche Kasse zurückkehren.
Rückkehr ausgeschlossen
Jedoch bestehen bei dieser Option zwei Einschränkungen. Wer hauptberuflich selbständig tätig oder aber über 55 Jahre und länger als fünf Jahre privat krankenversichert ist, kann von diesem Trick nicht Gebrauch machen. Für diese Personengruppen und für jene, die ihre Kündigungsfrist nicht einhalten konnten, besteht jedoch trotzdem Versicherungsschutz. Keine Gesellschaft darf wegen Beitragsrückstand kündigen oder die Leistungen auf eine Notbehandlung reduzieren. Die sich anhäufenden Schulden darf man dabei allerdings nicht unterschätzen und vollständig müssen zurückgezahlt werden, wenn man wieder im Berufsleben steht. Solange muss der Versicherer lediglich eine Minimalleistung, etwa bei akuten Schmerzen oder in Notfällen, garantieren.
Leider ist es so, dass meines Wissens die Kündigung der PKV gar nicht wirksam wird, wenn nicht eine Anschlussversichung nachgewiesen wird. Das heißt es gibt gar keine Versicherungslücke mehr (per Gesetz).
Mich würde mal interessieren, wo genau das im Gesetz steht, dass ich bei Alg 2 Beantragung nicht in eine GKV wechseln kann? Bei meiner ARGE wussten die bei der Antragsannahme überhaupt nicht Bescheid!
Sehr geehrter Herr Hansen,
unsere Informationen speisen sich aus der Quelle „Neues Deutschland“, das in seiner Recherche auf die Internetseite http://www.erwerbslos.de zurückgreift. Der Tipp, die Krankenversicherung einen Tag vor der Beantragung von Hartz VI ohne nachgewiesene Anschlussversicherung zu kündigen, ist wohl tatsächlich veraltet. Die selbst eintägige Versicherungslosigkeit wurde mit Einführung der Krankenversicherungspflicht zu Beginn des letzten Jahres unmöglich gemacht. Somit bleibt auch dieser Weg „durch die Hintertür“ in die GKV verschlossen.
Ein Urteil zur vollständigen Übernahme der PKV-Beiträge durch die ARGE wurde erstmals letzten Sommer gefällt und steht in seinem endgültigen In-Kraft-Treten noch aus. Da aber die Rückkehr in die günstigere GKV jenen Arbeitslosen versperrt bleibt, die vor Eintritt ihrer Erwerbslosigkeit privat versichert waren, und deren Regelsatz erheblich kürzt, muss früher oder später diese Ungerechtigkeit ausgeglichen werden.
Dazu wurde nun Anfang Januar ein Urteil am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gefällt, dementsprechend kann, wer „als privat Krankenversicherter von Arbeitslosigkeit betroffen ist und sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, nun auf die volle Unterstützung des Staates zählen“ (Az.: L 15 AS 1048/09 B ER ). Geklagt hatte eine Frau, die die verbleibenden Kosten zur Krankenversicherung in Höhe von 178,53 Euro aus eigener Tasche vom ALG-II Regelsatz bezahlen musste und diese Praxis als verfassungswidrig ansah. Sie bekam Recht.
Diese Entscheidung gilt nun zumindest für die privat versicherten erwerbslosen Bürger Niedersachsens. Der lediglich anteilige Zuschuss von etwa 130 Euro (GKV-Satz) zum halbierten Basistarif (285 Euro) lässt eine Lücke von 155 Euro entstehen, die aus dem Regelsatz von 359 Euro entrichtet werden muss. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich das Gericht gezwungen, die Bremer ARGE zur vollen Kostenübernahme zu zwingen.
und ich bin bei der PKV versichert auf Bassig Tarif nur wie soll ich den Arzt besuchen wenn ich schmerzen habe?
Meine SB von 1000€ die ich hatte im vorherigen luxus Tarif im verglecih zu dieser , ist leider immer noch geblieben.
und wie soll ich mein Besuch beim Arzt allein von 374€ im Monat zahlen, falls ich eine Schweine Grippe oder sonstige bekommen soll ? – verecke ich lieber staat schon am Anfang beim Arztbesuch Arztkostenzahlen und dann ein Monat später noch die Untersuchungskosten oder Laboratorkosten die fangen ab 50€.