GKV-Mindestbeiträge für Selbständige sind zu hoch
Die Linke-Fraktion hat erneut einen Antrag im Bundestag zum Thema Gesundheitspolitik eingebracht. Ihr Ziel: Die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig krankenversicherte Selbstständige zu senken. Denn zwischen dieser Personengruppe und allen übrigen freiwillig versicherten Mitgliedern – etwa Beamte oder Nichterwerbstätige – besteht ein beträchtlicher Mindestbeitragsunterschied. Bei Selbständigen nimmt die Krankenkasse stets ein fiktives Monatseinkommen von 1916,25 Euro an – auch wenn es tatsächlich viel niedriger liegt. Letztes Jahr hatten die übrigen vier Fraktionen im Bundestag einen ähnlichen Antrag der Linken zurückgewiesen.
Der Hintergrund ist einfach: Während die gesetzliche Krankenversicherung bei Selbstständigen immer einen Krankenversicherungsbeitrag zwischen 285 und 294 Euro (ohne/mit Krankengeld) erhebt, können sich alle übrigen freiwillig versicherten Mitglieder bereits ab etwa 129,79 Euro pro Monat versichern. Ihnen wird ein fiktives Mindest-Monatsentgelt von 851,67 EUR zugrunde gelegt.
Ungerecht, fand die Linke, und reichte am 23. Februar ein Papier ein, das die Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige auf das Niveau für übrige freiwillig Versicherte vorsieht. Ähnliche Versuche, das Einkommen von Geringverdienern mit der Krankenversicherung zu vereinbaren, hatte die Linke bereits im Mai letzten Jahres gestartet.
So fachte sie die aktuelle Diskussion an, dass ehemals Selbständige, die im Basistarif privat krankenversichert sind und nun ALG-II empfangen, finanziell überfordert sind. Damals sprachen sich alle übrigen Bundestagsparteien gegen eine Aufstockung der entstehenden Lücke von rund 140 Euro aus, die entsteht, wenn Basistarifler die Differenz zwischen Arge-Zuschuss und reduziertem Basistarif selbst begleichen müssen.
Die CDU warf der Linken eine scheinheilige Liebe für Selbständige vor. Ihnen gehe es nicht um privat krankenversicherte Selbständige, sondern darum „Hartz-IV-Versicherte in der GKV … vor finanzieller Überforderung durch Beitragspflichten zu schützen”. Ablehnung erfuhr der Antrag auch von der SPD, die seinerzeit in diesem Zusammenhang noch auf das Projekt der Bürgerversicherung verweisen konnte.
Niedrigere GKV-Beiträge bei einem Einkommen unterhalb der Mindestbemessungsgrenze von 1.916,25 Euro sind möglich. Personen, die beispielsweise von der Arbeitsagentur Förderleistungen beziehen, können einen Antrag stellen und bekommen ein fiktives Einkommen von 1.277,50 Euro unterstellt. Daraus ergibt sich ein Krankenversiche-rungsbeitrag zwischen 190 und 198 Euro (je nach Krankengeldanspruch). Zusatzbeiträge müssen individuell nach Kasse mit eingerechnet werden.
Dazu schreibt die Linke in ihrem Antrag: „Wenn beispielsweise ein Kiosk-Besitzer, eine Frisörin oder ein Imbissbuden-Betreiber nur 850 Euro durchschnittliches Monatseinkommen hat, errechnet sich daraus ein fiktiver Beitragssatz von über 22 Prozent. Eine so hohe Beitragsbelastung ist bei diesem Einkommen kaum tragbar oder sogar existenzgefährdend.“
Als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung können sich junge Selbständige ihren individuellen Beitrag bei einer privaten Krankenversicherung ausrechnen lassen, der sich nach Alter und Gesundheitszustand anstatt nach einem (fiktiven) Einkommen bemisst. Die niedrigsten Beiträge für Selbständige bei der Central liegen bei 227,98 Euro pro Monat.
Die Hallesche Krankenversicherung versichert einen 30-jährigen Selbstständigen bereits ab einem Gesamtbeitrag von 206.80 Euro pro Monat – allerdings mit einer jährlichen Eigenbeteiligung von 300 Euro pro Jahr. Und die DKV bietet Selbständigen mit ihrem neu auferlegten BestMed Tarif BM1 sogar einen besonders günstigen Grundschutz-Tarif an. Eine recht hohe jährlich Selbstbeteiligung von 1.200 Euro für ambulante Behandlungen verteuert die Prämie im Krankheitsfall allerdings maßgeblich.
Wo liegen die Vorteile, wenn die private Krankenversicherung nie günstiger als die gesetzliche ist? In der PKV lautet das Prinzip: Etwas mehr Beitrag für deutlich Leistung und mehr Erstattungsmöglichkeiten. Und so entfallen für den Privatversicherten beispielsweise Zuzahlungen für Arzneimitte sowie Praxisgebühr. Auch Sehhilfen sind in den allermeisten Grundschutztarifen erstattungsfähig und lassen schaffen dadurch ein Sparpotenzial von jährlich etwa 50 Euro. Heilpraktiker-Klauseln sind zwar nicht serienmäßig enthalten, wer jedoch Wert auf entsprechende Leistungen legt, findet in der vielfältigen Tariflandschaft einen günstigen Vertrag mit Erstattung für alternativmedizinische Behandlungsmethoden.

Hallo, ich habe gerade diesen Artikel gelesen. Ich bin selbständig und mein monatliches Einkommen liegt bei ca. 1.000 bis 1.200 Euro. Auch ich würde natürlich gerne weniger bezahlen und habe mich damals als ich in der GKV ging deshalb auch beim zuständigen Ministerium beschwert, welches aber auf eine Gerichtsentscheidung hinwies, nach der diese Berechnungsweise korrekt ist. Eine private Krankenversicherung ist für mich ebenfalls nicht bezahlbar, weil meine Tochter dann auch etwas zahlen müsste, die jetzt über mich familienversicher ist. Es wird Zeit, dass sich hier etwas tut und ich würde den Antrag der Linken sicherlich unterstützen. Kein Arbeitnehmer zahlt mehr als den Beitrag nach seinem Einkommen. Wieso sollen Selbständige dies tun. Mein Einkommen ist genauso nachweisbar, wie das eines Arbeitnehmers. Und immerhin muss ich den Beitrag ganz alleine zahlen.
Ich bin seit Anfang 2009 selbständig tätig und baue mir eine Existenz auf. Mein monatliches Bruttoeinkommen lag 2009 bei durchschnittlich 800 EUR. Davon kann ich definitiv keine 230 EUR Krankenkassenbeitrag zahlen. Ein Beitrag, der sich aus einem fiktiven monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1200 EUR berechnet. Wenn ich tatsächlich monatlich 1200 EUR hätte, würde ich den Beitrag zahlen. Aber von 800 EUR ist mir das nicht möglich. Wenn ich tatsächlich die 16,5% zahlen müßte, die jeder abhängig Beschäftigte zahlt, hätte ich kein Problem damit.
Es ist zwar hart, aber ich komme mit meinem Geld über die Runden. Ich liege keinem Staat auf der Tasche. Als Selbständiger kann ich es mir gar nicht leisten krank zu sein. Ich habe keinerlei Leistungen einer KV in Anspruch genommen. Wenn ich Medikamente brauche, zahle ich diese selbst. Trotzdem kann ich aus dem “Verein” (KV) nicht austreten. Auch wenn ich den ignoranten Angestellten immer wieder mitteile, dass ich keine 230 EUR übrig habe, die ich ihnen ins gefräßige Maul schieben kann, ist ihnen das völlig egal. Statt dessen drohen sie mir mit Gerichtsvollzieher und Pfändung. Ehrlich gesagt: Sie können gern kommen. Einem Nackten kann selbst eine GKV kein Hemd mehr ausziehen.
Der Gesetzgeber macht Gesetze, die völlig an der Realität vorbei gehen, die Kleinunternehmer ausbluten lassen und den GKV die Kassen füllen sollen, die sie durch Misswirtschaft geleert haben. Dem Staat und den GKV sind Kleinunternehmer völlig egal.
Das ist einfach eine Abzocke der Selbstständigen pur. Vielen Selbstständigen belibt auch nichts übrig als staatliche Zuschüsse zur KV zu beantragen! Warum di Selbstständigen so benachteiligt werden, auch laut gerichtlicher Entschiedung,kann man nicht nachvollziehen. Die meisten Kleinunternehmer haben sich eigentlich nur deswegen selbstständig gemacht um nicht aus Harz IV leben zu müssen. Da zockt der Staat sie aufgrund unverhältnismäßigen KV Beiträgen ab.Unverschämt! ich bin auch freiberuflich tätig, da meine “Dauerauftraggeber” mich aus bekannten Gründen nicht einstellen wollen und muss bei dem monatlichen verdienst von 1100€ über 300€ KV+PV zahlen.
Hallo,
ich bin seit etwa zwei Jahren Freiberufler mit sehr geringem Einkommen (durchschnittlich unter 600 EUR/Monat). Da ich mich nicht privat versichern wollte, blieb ich freiwillig in der GKV. Ich bin jetzt doch verunsichert, weil ich laut Schreiben mit 14,3% KV und 2,2% PV von der gesetzlichen Mindesteinnahme von 1916 EUR eingestuft wurde, d.h. ich zahle mindestens 317 EUR pro Monat, auch wenn ich kein Einkommen habe! Ich lese aber häufig was von etwa 1200 EUR Mindesteinkommensgrenze??
Läuft da was falsch bei mir? Die GKV meint, es sei alles in ordnung.
MfG
Hallo,
die wichtigste Frage in Ihrem Anliegen ist, ob Sie als Selbständiger im Anfangsstadium von der Arbeitsagentur Förderleistungen erhalten. In diesem Fall berechnet etwa die DAK ein geringeres Mindesteinkommen von lediglich 1.277,50 EUR. Bei einem Einkommen von unter 600 Euro haben Sie sicherlich Anspruch auf ergänzende Leistungen oder haben diese bereits in Anspruch genommen. Auf der DAK-Seite heißt es: “Wer durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet, kann durch die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss für die Existenzgründung erhalten”.
Demnach betrüge der günstigste Krankenversicherungseitrag der DAK pro Monat 182,68 EUR plus 24,91 EUR/28,11 EUR (mit/ohne Kinder). Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Erkundigen sie sich, ob Ihre Krankenkasse einen solchen ermäßigten Beitragssatz anbietet. Genaueres erfahren Sie hier: http://www.dak.de/content/daktarife/kvfreiwillig.html – Parallel müssten Sie sehen, ob Ihnen die Zusatzbeiträge von der Sozialbehörde bezahlt werden. Andernfalls kämen nochmal acht Euro pro Monat dazu.
In jedem Falle sollten Sie sich gründlich erkundigen, ob Ihnen dieser Zuschuss zusteht bzw. ob Sie als Niedrigverdiener keine weiteren Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen haben, am bestht bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die Krankenkassen-Mitarbeiter wissen auch nicht immer vollständig Bescheid!
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
habe das hier alles mal durch gelesen. Ich habe diese problematik letztes Jahr mit meiner Lebensgefährtin durch gemacht. Sie hat sich 2009 selbstständig gemacht und ist in der GKV geblieben. Sie muste auch einen Beitrag von 311,00€ bezahlen. Nach mehrmaligen Nachfragen bei der GKV wurde immer gesagt dies ist korekt man kann an den Beitrag nichts ändern. Nun habe ich mich im Internet schlau gemacht und da habe ich eine Gesätzesänderung von 01/2009 gefunden, das die Mindestbemessungsgrenze runtergesetzt werden kann auf 1200€. Ich meldetete mich bei der GKV, erst wurde gesagt: “Nein das stimmt nicht, im Internet steht ja soviel”. Nach dem ich die Dame am Telefon aufforderte, mir diese Aussage schriftlich zukommen zu lassen, wurde ich weiter verbunden und die nächste Dame sagte ja das geht. Ich bekamm einen Antrag zugesand, den wir ausfüllten und mit den entsprechenden Belege zurück sendeten. Dem wurde zugestimmt, und der Beitrag auf ca 210€ gesenkt. Nach einem weiteren Gespräch mit dem einem Mitarbeiter der GKV, der mir nach einigen Diskusionen einen Tip gab: “Wenn man in einer eheähnlichen Beziehung lebt (wie wir), kann meine Partnerin die Selbstständigkeit als Nebentätigkeit angeben, wo ihre Einkünfte nicht über 800€ liegt und sie nicht mehr als ca 19 Stunden tätig ist”. Dies macht dann eine Beitrag von ca. 140€ aus. Nun sind wir noch am kämpfen die zuviel gezahlten Beiträge von 2009 zurück zubekommen. Über Tips zu diesen Vorhaben währe ich sehr dankbar.
Man sollte sich nicht immer auf die Aussage der Mitarbeiter von der Hotline der GKV verlassen, sondern sich direkt mit der Richtigen Abteilung verbinden lassen. Ich habe den Eindruck das die Mitarbeiter in der Hotline so geschuld werden, das sie keine Verkünstigungen preis geben dürfen.
Noch einen Tip: Lassen sie sich nach jeden Gespräch eine schriftliche Bestätigung von dem Mitarbeiter, mit dem man gesprochen hat, per Brief oder EMail zukommen.
Viele Grüße
Johannes
Finde diese Abzocke eine Riesen- Schweinerei
als “Kleinselbständige” ohne Harz-Bezug! Das muss dringend geseztlich was passieren!
Warum muss ich als Ein-Mann-Kleinunternehmen einen Arbeitnehmeranteil 1/2 mitbezahlen in der GKV?
Mein Minijob-Angestellter lacht mich finanziell aus – Familie = 4 x Hartz IV + Kindergeld + Minijob – 6 – 8 h arbeiten die Woche, Kranken+ Rentenversicherung bezahlt durch Amt! bleiben netto rund 2000 € + ….
Mein “Gewinn” vor Steuern = 1500 – 1600 € abzüglich Einkommenssteuer, abzgl. Krankenversicherung, abzüglich Wohnungsmiete, abzügliche Autofinanz. (für den Beruf) bei ca. 10 – 12 h tägl. Arbeitszeit bleiben weniger als 400 € zum Leben im Monat! Davon müsste ich noch privat für die Rente vorsorgen!!
Lohnt sich da noch Selbständigkeit?? Was macht der Kleinselbständige da falsch, ausser hart zu knüppeln! Etwas mehr verdienen, noch mehr arbeiten, bringt nicht viel, da gleich die Krankenversicherung etc. wieder mehr Geld möchte!!!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Da müsste seitns der Politik dringend etwas passieren. Wie ein Arbeitnehmer dürfte ich nur den Arbeitgeberanteil zahlen müssen in der GKV, wenn ich niemanden beschäftige!!! Das verstösst doch gegen das Gleichheitsprinzip!!