Bessere ärztliche Versorgung durch GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen.
Mit dem Gesetz wird eine bessere Versorgung der Patienten angestrebt. Krankenkassen soll es ermöglicht werden, mehr Zusatzleistungen anzubieten, die oftmals zu langen Wartezeiten für gesetzlich Krankenversicherte sollen minimiert und der Wechsel der Krankenversicherung bei Kasseninsolvenz erleichtert werden. So sollen betroffene Krankenkassen ihre Mitglieder acht Wochen vor einer Schließung informieren und ihnen eine Liste mit möglichen neuen Krankenkassen zur Verfügung stellen.
Im Oktober haben die Krankenkassen damit begonnen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die die Krankenversichertenkarte ablöst, auszuteilen. Mit dem Gesetz wird vorgeschrieben, dass bis Ende 2012 mindestens 70 Prozent der Krankenversicherten eine eGK erhalten hat.
Auch sollen gesetzlich Krankenversicherte – ähnlich wie Kunden einer privaten Krankenversicherung – Einsicht in die Arztrechnungen haben. Mit dem Gesetz will man für einen einfacheren Zugang zu Informationen über Arztbehandlungen und deren Kosten gewährleisten. Somit würde für mehr Transparenz gesorgt.
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll Anfang 2012 in Kraft treten.
Immer wieder stelle ich fest, daß Privatversicherte bevorzugt werden. Sei es Termine, Medikamente oder Überweisungen.
Ich lag eine dreiviertel Stunde vorbefür ein EKG entkleidet auf der Liege,während sich die Ärztin lautstark und Gelächter
im Nebenraum unterhalten hat.Eine Diagnose ist kaum möglich,
Überweisungen werden ungerne ausgeschrieben da es Aufwand macht. Massagen werden kaum verschrieben “Ihr Kontigend ist faßt ausgeschöpft”. Das kann doch dem Arzt erst zweitrangig sein oder will er noch warten bis der Gesundheitszustand verschlechtert und Kosten steigen.